Unternehmensführung

Weißer Hautkrebs - Spitzenreiter bei Berufskrankheiten

Mit über 2000 Verdachtsan zeigen pro Jahr bleibt der Weiße Hautkrebs Spitzenreiter bei den gemeldeten Berufskrank heiten. Foto: wavebreak3, Adobe Stock

Der Weiße Hautkrebs bleibt das große Sorgenkind unter den Berufskrankheiten. Mit über 2000 Verdachtsanzeigen pro Jahr führt er weiterhin die Rangliste an, vermeldet auch diesem Jahr die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Umso wichtiger ist ein wirksamer Schutz vor Sonnenstrahlung während der Arbeit im Freien, gerade in den Sommermonaten. Arbeitgeber sollten daher die nötigen Schutzmittel für alle Mitarbeiter zur Verfügung stellen.

Dabei erzielen bereits einfache Maßnahmen einen sicheren Schutz vor der gefährlichen UV-Strahlung. So gilt es natürlich, die direkte Sonne zu meiden und sich nie länger als notwendig in der Sonne aufzuhalten. Das ist aber im Arbeitsalltag kaum möglich, daher vor allem die Mittagssonne umgehen, regelmäßige Pausen im Schatten einlegen und viel trinken. Wenn möglich, sollten Arbeitsbereiche beschattet werden. Langärmelige Shirts und lange Hosen schützen die Haut großflächig beim Arbeiten. Wichtig sind aber auch die Kopfbedeckung mit Ohren- und Nackenschutz sowie eine Sonnenschutzbrille.

Alle unbedeckten Hautstellen, wie Hände oder unbedeckte Arme und Beine, müssen unbedingt mit Sonnenschutzmitteln mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30 eingecremt und regelmäßig nachgecremt werden. Beim Kopf darauf achten, dass auch der Haaransatz, der Nackenbereich, der Augenbereich sowie die Lippen ganz empfindlich auf Sonnenstrahlung reagieren. An diesen Stellen tritt dann oft nach Jahren der Weiße Hautkrebs zu Tage.

Wer beim Kauf von Sonnenschutzmitteln mehr über die Inhaltsstoffe erfahren möchte und wissen will, welche UV-Filter dabei zum Einsatz kommen, findet in der Cosmile-App eine wertvolle Einkaufshilfe. Weitere Informationen rund um das Thema Sonnenschutz am Arbeitsplatz bietet die SVLFG auf ihrer Internetseite www.svlfg.de/sonnenschutz.

ILa/SVLFG