NeemProtect darf ab sofort gegen EPS eingesetzt werden

Landschaftsgärtner im Einsatz bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners.Foto: BGL

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) hat die Zulassung zur Anwendung des Biozids NeemProtect geändert. Ab sofort können Landschaftsgärtner mit Pflanzenschutzsachkunde NeemProtect zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) einsetzen.

Im aktuellen baua-Dokument zur "Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidproduktes NeemProtect Produktart 18 mit der Zulassungsnummer DE-0011980-18" wurde die sogenannte Verwenderkategorie erweitert. Mit der Erweiterung darf das Biozidprodukt NeemProtect ab sofort nicht nur von sachkundigen Verwendern mit Sachkundenachweis gemäß Anhang I Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung (Schädlingsbekämpfern) sondern auch von berufsmäßigen Verwendern mit Sachkunde nach Pflanzenschutz Sachkundeverordnung (Landschaftsgärtnern) verwendet werden. "Das ist eine gute Nachricht für alle Landschaftsgärtner, die im Bereich der EPS-Bekämpfung aktiv sind", freute sich BGL-Vizepräsident Gerald Jungjohann. "Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau hat sich gemeinsam mit seinem Mitgliedsbetrieb Eiko Leitsch Baumpflege lange und aktiv für diese notwendige Änderung eingesetzt."

Bei der Bekämpfung des EPS handelt es sich nicht um eine Pflanzenschutzmaßnahme im klassischen Sinne, vielmehr dient die Bekämpfung des EPS im urbanen Raum vordringlich der menschlichen Gesundheit. Somit handelt es sich um einen Biozid- und nicht um einen Pflanzenschutzmitteleinsatz mit jeweils völlig unterschiedlichen rechtlichen Zulassung- und Anwendungsvoraussetzungen. "Dies konnten wir gegenüber der baua deutlich machen. Zudem haben wir uns dafür eingesetzt, dass der ausgebildete Landschaftsgärtner mit gültiger Anwendersachkunde im Pflanzenschutz besonders geeignet ist, diese sensiblen Tätigkeiten für den Gesundheitsschutz rechtssicher auszuführen", so Jungjohann.

BGL