BGL-Forderung

Förderprogramm Zukunft Stadtgrün soll von 50 auf 100 Mio. Euro aufgestockt werden

Am 26. Juni trafen sich bei der FLL grüne Verbände in Bonn, um über das weitere Vorgehen bezüglich des Weißbuchs Grün in der Stadt zu diskutieren. Der BGL fordert nun eine Verdoppelung des Förderprogramms Stadtgrün auf 100 Millionen Euro.Foto: FLL

Aus Sicht des Branchenverbandes der Landschaftsgärtner ist mit dem Förderprogramm Zukunft Stadtgrün und dem im letzten Jahr verabschiedeten Weißbuch Stadtgrün ein riesiger Schritt hin zu einer echten, grünen Stadtentwicklungspolitik gemacht worden. "Angesichts der großen Herausforderungen vor denen die Städte stehen, sind wir überzeugt, dass Stadtgrün eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung dieser Aufgaben leisten kann. Unser Ziel ist es deshalb, eine Aufstockung der Mittel für das Förderprogramm von aktuell 50 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro zu erreichen", erklärt Eiko Leitsch, Vizepräsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL).

Das "grüne" Städtebauförderprogramm Zukunft Stadtgrün wird fortgeführt. Dies geht aus dem im Juli von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Bundeshaushalt für 2018 hervor. Demnach sind für das Förderprogramm Zukunft Stadtgrün 50 Millionen Euro einplant. Im Vorfeld hatte der Bauausschuss des Bundestages mit fraktionsübergreifender Zustimmung einen Entschließungsantrag angenommen, der die Bedeutung des Förderprogramms betont und dessen "mittelfristige Sicherung und Fortentwicklung" fordert.

"Wir begrüßen diese Beschlüsse des Bundestages, stärken sie doch den Stellenwert von Stadtgrün für eine moderne und klimawandelgerechte Stadtentwicklung außerordentlich und sind ein großer Erfolg für unsere verbandlichen Anstrengungen für mehr Grün in der Stadt", so Leitsch.

Das Bundesbauministerium startete 2017 das neue Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung Zukunft Stadtgrün und stellte dafür im vergangenen Jahr 50 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern und Kommunen für Maßnahmen zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur bereitgestellt. Die Finanzmittel können in diesem Sinne für städtebauliche Maßnahmen eingesetzt werden, die der Anlage, Sanierung beziehungsweise Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen im Rahmen der baulichen Erhaltung und Entwicklung von Quartieren als lebenswerte und gesunde Orte dienen.