Dieselfahrverbote: BGL drängt auf Ausnahmegenehmigung

Dieselfahrzeugen, die von GaLaBau-Betrieben im Vertrauen auf gültige Normen erworben wurden, dürfe kein Fahrverbot auferlegt werden, verlangt der BGL.Foto: Moritz Lösch, Neue Landschaft

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu Dieselfahrverboten in Städten drängt der Bundesverband Garten- Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) auf Ausnahmegenehmigungen. Dieselfahrzeugen, die von GaLaBau-Betrieben im Vertrauen auf gültige Normen erworben wurden, dürfe kein Fahrverbot auferlegt werden.

„Es ist nicht einzusehen, dass GaLaBau-Betriebe für Versäumnisse der Automobilindustrie und der Politik aufkommen sollen“, sagte BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Robert Kloos. Für die kleinen und mittleren Betriebe der Branche sei eine Nachrüstung oder ein Austausch der Fahrzeugflotten finanziell nicht machbar und mehr als nur eine Bedrohung der Existenz. „Aus diesem Grund werden wir uns für eine bundesweit einheitliche Ausnahmegenehmigung gemeinsam mit befreundeten und betroffenen Verbänden einsetzen“, so Kloos.

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zur Luftreinhaltung in Innenstädten sind nach dem Urteil des Verfassungsgerichts grundsätzlich zulässig. Das Bundesverwaltungsgericht wies Revisionsklagen der Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zurück. Damit drohen nun auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung in Innenstädten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge – auch für Fahrzeuge des Garten- und Landschaftsbaus.