Asiatischer Moschusbockkäfer: Quarantäne im Kreis Rosenheim

Damit sich der Asiatische Moschusbockkäfer nicht verbreitet, darf aus dem bayerischen Kreis Rosenheim kein Steinobst-Schnittgut verbracht werden.Foto: LfL

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat im Landkreis Rosenheim 29 Schilder zur Kennzeichnung der Quarantänezone des Asiatischen Moschusbockkäfers (Aromia bungii) aufstellen lassen. Aus der Zone darf kein Steinobst-Schnittgut heraus transportiert werden. Steinobstschnittgut soll über Sammelstellen entsorgt und Wirtspflanzen regelmäßig kontrolliert werden.

Eine Neuanpflanzung von Wirtsgehölzen in der Quarantänezone ist verboten. Der Schwerpunkt des Befalls mit dem Asiatischen Moschusbockkäfer liegt in Kolbermoor, in Rosenheim gab es bisher einen Fund. Die sogenannte Verbringung von Wirtspflanzen-Schnittgut stellt die größte Gefahr bei der Verbreitung des Käfers dar. Daher darf kein Steinobst-Schnittgut die Quarantänezone verlassen. Um eine Verbreitung des Moschusbockkäfers in der Zone zu verhindern, wurden vier Sammelstellen errichtet, in der Steinobstschnittgut kostenlos abzugeben ist. Das Schnittgut wird gehäckselt und verbrannt, um noch im Holz vorhandene Käferstadien abzutöten.

Gartenbesitzer sind verpflichtet, die Wirtspflanzen des Asiatischen Moschusbockkäfers - das sind die Gehölze der Gattung Prunus: zum Beispiel Kirsche, Zwetschge, Pflaume, Aprikose, Pfirsich, Mirabelle sowie alle Zierformen - alle zwei Monate auf Befallsmerkmale und geschlüpfte Käfer zu kontrollieren. Befallssymptome sind insbesondere 1 bis 2 cm große Ausbohrlöcher und Bohrmehlauswurf der Larven am Stammfuß oder in Astgabelungen. Die Landesanstalt für Landwirtschaft unterstützt bei der Suche nach Befallsmerkmalen, deshalb findet ganzjährig ein Bodenmonitoring statt.

cm/LfL